Verhaltensrichtlinie für Geschäftspartner
BREMER verfolgt eine nachhaltige Beschaffungsstrategie, die das Fundament für eine vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bildet. Diese Richtlinie dient als Leitlinie für unser tägliches Handeln. Dank des kollegialen Miteinanders und der langjährigen Erfahrung unserer Mitarbeitenden gelingt es uns, unsere Produkte und Prozesse kontinuierlich im Sinne unserer Kunden zu verbessern. Qualität steht dabei stets im Mittelpunkt – beginnend bei der Auswahl geeigneter Rohstoffe und Vorprodukte bis hin zur sorgfältigen Auswahl unserer Lieferanten und Partnerunternehmen. Dabei achten wir darauf, dass alle eingesetzten Materialien die jeweiligen nationalen Zulassungsanforderungen erfüllen. Wo immer möglich, bevorzugen wir regionale Anbieter an unseren Standorten.
Unsere Zusammenarbeit mit Lieferanten basiert auf Vertrauen, Verlässlichkeit und der Offenheit für innovative, kreative Entwicklungen – mit dem Ziel, auch künftig höchste Kundenzufriedenheit zu gewährleisten. BREMER legt großen Wert auf einen respektvollen und fairen Umgang – sowohl intern als auch mit externen Partnern.
Auch im internationalen Kontext handeln wir im Einklang mit den geltenden deutschen Gesetzen sowie den relevanten rechtlichen Vorgaben und sofern zulässig, den kulturellen Gepflogenheiten des jeweiligen Landes.
Wird eine Leistung nicht direkt durch den Geschäftspartner selbst erbracht, sondern an Dritte weitervergeben, ist sicherzustellen, dass auch diese Unterauftragnehmer die vorliegende Verhaltensrichtlinie anerkennen und einhalten.
Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
Unsere Geschäftspartner sind verpflichtet, die Menschenrechte aller Beteiligten – einschließlich Mitarbeitender, lokaler Gemeinschaften und weiterer Interessengruppen zu achten. Sie sollen negative Auswirkungen auf diese Rechte vermeiden und sich aktiv mit den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den zehn Prinzipien des UN Global Compact auseinandersetzen. Diese umfassen unter anderem die Achtung der Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung.
Lieferanten müssen das von der ILO festgelegte Mindestalter für Beschäftigung einhalten und sicherstellen, dass Kinderarbeit in keiner Form stattfindet. Die Vergütung der Mitarbeitenden muss den gesetzlichen Vorgaben und branchenüblichen Standards entsprechen und ein existenzsicherndes Einkommen ermöglichen. Dazu zählen auch die Beachtung von Mindestlöhnen, Überstundenvergütung, bezahltem Krankheitsurlaub sowie gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen. Hinsichtlich der Arbeitszeiten sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen oder – falls nicht vorhanden – die ILO-Standards maßgeblich.
Michael Dufhues
»Die Qualität unserer Arbeit fußt auf unseren Werten und Leitlinien. Das hat bei BREMER Tradition.«
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
BREMER erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld schaffen, das mindestens den gesetzlichen Anforderungen und branchenspezifischen Standards entspricht – idealerweise diese sogar übertrifft. Wo erforderlich, ist geeignete persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen und deren sachgemäße Nutzung sicherzustellen. Auch für beauftragte Dritte innerhalb der erweiterten Lieferkette ist ein angemessener Gesundheits- und Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Umweltschutz
Unsere Partnerunternehmen sind verpflichtet, alle relevanten Umweltgesetze und -vorschriften einzuhalten und verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen umzugehen. Ziel ist es, den ökologischen Fußabdruck – sowohl direkt als auch indirekt – zu minimieren. Dazu zählen insbesondere:
Die Ausrichtung auf Emissionsminderungsziele und den Einsatz erneuerbarer Energien im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen. Ein sparsamer Umgang mit Wasser, inklusive Wiederverwendung, Recycling und verantwortungsvoller Abwasserbehandlung. Die Förderung geschlossener Stoffkreisläufe durch den Einsatz nachhaltiger Rohstoffe, Abfallvermeidung sowie die Steigerung von Wiederverwendung und Recycling.
Die konsequente und sortenreine Trennung von Abfällen auf unseren Baustellen. Partnerunternehmen sind verpflichtet, eine ordnungsgemäße Trennung der anfallenden Abfälle sicherzustellen, um die Wiederverwertbarkeit
zu erhöhen und Umweltbelastungen zu reduzieren.
Transparenz, Kontrolle und Unterstützung
BREMER behält sich das Recht vor, Audits oder Überprüfungen bei Geschäftspartnern durchzuführen, um die Einhaltung der in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen zu verifizieren. Dies kann sowohl angekündigt als auch stichprobenartig erfolgen.
Darüber hinaus verstehen wir uns als Partner auf Augenhöhe: BREMER begleitet seine Geschäftspartner kontinuierlich und bietet Unterstützung bei der Umsetzung nachhaltiger und ethischer Standards an. Unser Ziel ist es, gemeinsam Verbesserungen zu erzielen und langfristige, verantwortungsvolle Geschäftsbeziehungen zu fördern.
Sollten die genannten Anforderungen nicht erfüllt werden und keine Bereitschaft zur Verbesserung bestehen, behält sich BREMER das Recht vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden.
Diese Grundsätze gelten verbindlich für alle Lieferanten und Partnerunternehmen von BREMER. Sie verpflichten sich, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung dieser Richtlinie sicherzustellen.
Stand: April 2026
Der Vorstand
Torsten Schuff
Vorstand
Matthias Molter
Vorstand